Gewährleistung & Kfz-Teile Garantie
Sicherheit beim Teilekauf – klare Regeln für Ihre Zufriedenheit.
1. Gesetzliche Gewährleistung auf Autoteile
Bei allen über KFZET erworbenen Ersatzteilen steht Verbrauchern die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe bzw. Ablieferung zu. Innerhalb dieser Frist haften wir für Sachmängel, die das Bauteil bereits beim Kauf aufwies.
2. Wichtige Einbauhinweise & Sachmängelprüfung
Sämtliche von uns gelieferten Ersatzteile sind komplexe technische Produkte und für den Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal (Kfz-Meisterbetriebe) bestimmt.
- Montagevorgaben: Der Einbau muss zwingend nach den aktuellen Herstellervorgaben (z. B. korrekte Drehmomente, begleitende Nebenarbeiten) erfolgen.
- Ausschluss bei Fremdverschulden: Schäden, die durch fehlerhafte Selbstmontage, unsachgemäße Handhabung oder mangelhafte Wartung entstehen, fallen nicht unter das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
- Schadensprüfung: Im Falle einer Reklamation erleichtert und beschleunigt die Vorlage einer offiziellen Werkstattrechnung die technische Prüfung durch uns und die Hersteller erheblich.
3. Zusätzliche Herstellergarantien
Viele unserer Markenhersteller bieten über die gesetzliche Pflicht hinaus eigene, freiwillige Zusatzgarantien an. Die Bedingungen dieser Garantien (z. B. der zwingende Einbau in einer Fachwerkstatt) werden von den jeweiligen Herstellern festgelegt. KFZET unterstützt Sie vollumfänglich bei der Abwicklung dieser Garantieansprüche.
4. Abwicklung im Reklamationsfall
Sollte ein Bauteil einen Defekt aufweisen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Halten Sie hierfür Ihren Kaufbeleg (Rechnung) sowie im Idealfall die Einbaurechnung der Werkstatt bereit. Wir koordinieren die Prüfung mit dem Hersteller und sorgen für schnellstmöglichen Ersatz.
5. Direkthilfe
Haben Sie Fragen zu einem speziellen Garantiefall oder einer Reklamation? Unser Team hilft Ihnen unbürokratisch weiter.